Vereinsregeln


Hallo liebe Vereinsmitglieder,

ab sofort gelten bei uns neue Regeln und Bestimmungen was das Angeln in unseren Vereinsgewässern betrifft. Damit wir alle gemeinsam diese zeitnah umsetzen können, wurde jedes Mitglied angeschrieben.

Angler dürfen mit bis zu 3 Handangeln (müssen mit wenigen Schritten erreichbar sein, weniger als 10 Schritte) mit jeweils nur einem Haken ( Einfach, Zwiling, oder Drilling) angeln, davon kann eine als Raubfischangel ausgelegt werden. Das Auslegen von Schnüren, Netzen und Reusen ist untersagt.
Das Angeln mit Kunstködern ist vom 15. Dezember bis zum 30. April ( einschließlich) untersagt.

Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist laut Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung verboten. Das Befahren von Wiesen und Weidegrundstücken mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen und auch vorgefundener Müll ist mitzunehmen.
Sollte die Menge zum Mitnehmen zu groß sein, ist dies an folgende Mailadresse zu melden asvsandbostel@ewe.net.

Ein Erlaubnisschein ist stets mitzuführen und den sich auszuweisenden Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. Der gültige staatliche Fischereinschein ist erforderlich. Für Schäden haftet der Angelscheininhaber persönlich. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Geräte zur waidgerechten Landung und auch Tötung der Fische sind mitzuführen (Kescher, Löseschere, Hakenlöser, Rachensperre,Totschläger,scharfes Messer). Alle gefangenen Fische sind unmittelbar in die Fangliste einzutragen und diese ist dann bis spätestens den 31. Dezember des laufenden Jahres an Hauke Hansen zu schicken oder an die oben genannte Mailadresse zu mailen.

Mindestmaße : Aal 45 cm, Äsche 30cm, Aland 20cm, Barsch 20cm, Brassen 20cm, Döbel 20cm, Güster 20cm,
Hecht 50cm, Karpfen 40cm, Lachs 60cm, Meerforelle 50cm,Bach o. Regenbogenforelle u. Saibling 30cm, Rotauge 20cm, Rotfeder 20cm, Schleie 25cm, Butt 25cm.
Untermaßige, geschützte oder in der Schonzeit gefangene Fische sind umgehend schonend zurück zu setzen.
Schonzeiten : Bach o. Regenbogenforelle, Meerforelle und Lachs vom 15.10. bis einschließlich 30.04. , Hecht 01.01. - einschl.30.04. , Äsche 15.10. - einschl.15.05. Störe sind ganzjährig geschützt.
An allen Terminen von den Veranstaltungen des ASV Sandbostel e.V ist das Angeln am Gewässer (außer für die Teilnehmer) im jeweiligen Zeitraum an der gesamten Gewässerstrecke untersagt.


Bei einem Verstoß gegen die aufgeführten Hinweise und Regeln verliert der Erlaubnisschein sofort seine Gültigkeit und es wird kein Neuer erteilt.
Pro Tag dürfen maximal 3 Bach-/Regenbogenforellen oder Saiblinge dem Gewässer entnommen werden. Pro Tag darf nur eine Meerforelle oder ein Lachs dem Gewässer entnommen werden.


MfG der Vorstand des ASV Sandbostel e.V.



Kontakt

ASV Sandbostel e.V.
Hauke Hansen
Selsinger Straße 2
27446 Sandbostel

Telefon: 0176 - 803 344 76
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